Neue Rechtslage

Elektronische Pflanzenschutz-Dokumentation ab 2027: Was Winzer jetzt wissen müssen

Von Lukas Kurz · Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze

Ab 1. Jänner 2027 müssen berufliche Anwender ihre Pflanzenschutz-Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar führen. Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2023/564; der Start wurde mit Verordnung (EU) 2025/2203 vom 1. Jänner 2026 auf 2027 verschoben. Eine PDF gilt nicht als maschinenlesbar. Zulässig sind Formate wie CSV/Excel, XML, JSON — oder eine digitale Schlagkartei.

Wer ist betroffen?

Alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln — also praktisch jedes Weingut, unabhängig von der Größe. Die Aufzeichnungspflicht selbst ist nicht neu (sie steht seit Jahren in Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009). Neu sind der Umfang der Aufzeichnungen und die Form, in der sie geführt werden müssen.

Was gilt ab wann?

2023

Die EU beschließt die Durchführungsverordnung 2023/564. Sie regelt neu, wie die Aufzeichnungen nach Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009 zu führen sind.

1.1.2026

Die erweiterten Pflichtfelder gelten: EPPO-Code, BBCH-Stadium, georeferenzierte Fläche, Zulassungsnummer, Anwendungszeitpunkt.

1.1.2027

Die Aufzeichnungen müssen elektronisch und maschinenlesbar geführt werden. Ursprünglich war das schon für 2026 vorgesehen — die Verordnung (EU) 2025/2203 hat den Start um ein Jahr verschoben. Eine weitere Verschiebung ist nicht angekündigt.

31.1.2028

Übergang in Österreich: Für Anwendungen des Jahres 2027 müssen die Aufzeichnungen spätestens zu diesem Datum erstmals elektronisch vorliegen.

Die Pflichtfelder im Detail

Für jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels müssen diese Angaben dokumentiert sein:

PflichtfeldWas ist das?Wo kommt es her?
EPPO-Code der KulturInternationales Kürzel der Kultur. Für Weinreben: VITVI.Fester Code — einmal hinterlegt, immer gleich.
BBCH-StadiumEntwicklungsstadium der Rebe zum Zeitpunkt der Anwendung (z. B. BBCH 65 = Vollblüte).Aus der BBCH-Skala für die Weinrebe; wird bei der Anwendung erfasst.
Georeferenzierte FlächeDer konkrete Weingarten — nicht nur ein Name, sondern mit Lagebezug.Aus deinen eAMA-Flächen (INVEKOS-GIS) oder einer digitalen Schlagkartei.
Zulassungsnummer des MittelsDie Registernummer des Pflanzenschutzmittels.Aus dem österreichischen Pflanzenschutzmittelregister (BAES).
AnwendungszeitpunktDatum (und Zeit) der Ausbringung.Wird bei der Anwendung dokumentiert.
Menge / AufwandAusgebrachte Menge bezogen auf die behandelte Fläche.Aus Spritzplan bzw. Mittelberechnung.

Was heißt „maschinenlesbar"?

Maschinenlesbar heißt: Ein Computer kann die Daten automatisch weiterverarbeiten — Feld für Feld, ohne dass ein Mensch sie abtippen oder interpretieren muss.

Gilt als maschinenlesbar
  • CSV- oder Excel-Dateien
  • XML, JSON
  • Eine digitale Schlagkartei mit Export
Gilt NICHT als maschinenlesbar
  • Papierhefte und handschriftliche Listen
  • Eine eingescannte Seite oder ein Foto
  • Eine PDF-Datei — auch wenn sie am Computer erstellt wurde

Was gilt in Österreich?

Die EU-Verordnung gilt unmittelbar. Die Übergangs- und Kontrollbestimmungen werden in Österreich aber auf Bundesland-Ebene umgesetzt — Oberösterreich hat dafür zum Beispiel sein Bodenschutzgesetz novelliert. Für die Praxis am wichtigsten: Für Anwendungen des Jahres 2027 müssen die Aufzeichnungen bis 31. Jänner 2028 erstmals elektronisch vorliegen.

Die Aufzeichnungen werden bei amtlichen Kontrollen geprüft. Die genauen Kontroll- und Strafbestimmungen sind Landesrecht und noch in Bewegung — diese Seite wird laufend aktualisiert (Stand: Juli 2026). Verlässliche Anlaufstelle ist deine Landwirtschaftskammer.

Checkliste: Bist du bereit?

  • Führst du deine Pflanzenschutz-Aufzeichnungen heute schon digital (nicht auf Papier, nicht als PDF)?
  • Hat jede behandelte Fläche bei dir eine Georeferenz (Weingarten mit Lagebezug)?
  • Kennst du die EPPO-Codes deiner Kulturen und erfasst du das BBCH-Stadium je Anwendung?
  • Steht bei jeder Anwendung die Zulassungsnummer des Mittels dabei?
  • Kannst du deine Aufzeichnungen auf Knopfdruck in einem maschinenlesbaren Format exportieren?

Wenn du eine dieser Fragen mit Nein beantwortest, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Umstellen — vor der Saison, nicht am Stichtag.

So löst du es mit Vinitor

Vinitor ist eine digitale Schlagkartei: Du legst den Spritzplan an, Vinitor rechnet Mittel und Menge, und beim Arbeiten wird automatisch dokumentiert — mit EPPO-Code, BBCH-Stadium, georeferenzierter Fläche und Zulassungsnummer. Der Export ist maschinenlesbar. Du musst dafür nichts über Verordnungen wissen.

dashboard.vinitor.app
Vinitor Spritzplan — Pflanzenschutz-Dokumentation mit Pflichtfeldern

Nutzerverwaltung & Schlagkartei sind dauerhaft gratis — das Pflanzenschutz-Modul buchst du nach Rebfläche dazu. Was das Modul im Detail kann — BAES-Mitteldaten, Mengenberechnung, Spritzpläne — zeigt die Pflanzenschutz-Funktionsseite.

Häufige Fragen zur E-Doku-Pflicht

Reicht eine Excel-Tabelle?
Formal ja — CSV und Excel gelten als maschinenlesbar. In der Praxis musst du aber jede Anwendung mit allen Pflichtfeldern vollständig und einheitlich eintragen: EPPO-Code, BBCH-Stadium, Georeferenz, Zulassungsnummer, Zeitpunkt, Menge. Das ist fehleranfällig und kostet genau die Abende, die du dir sparen willst.
Reicht eine PDF-Datei?
Nein. Eine PDF ist für Menschen lesbar, aber nicht automatisch weiterverarbeitbar — sie gilt ausdrücklich nicht als maschinenlesbar. Das gilt auch für eingescannte Hefte und Fotos von Papierlisten.
Gilt das auch für kleine Betriebe?
Ja. Die Pflicht gilt für alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln — eine Untergrenze nach Fläche gibt es nicht.
Muss ich alte Aufzeichnungen digitalisieren?
Nein. Die elektronische Form gilt ab dem Stichtag für neue Aufzeichnungen. Alte Papieraufzeichnungen musst du nicht nachträglich erfassen — nur weiterhin aufbewahren (mindestens drei Jahre).
Wird die Frist noch einmal verschoben?
Die Verschiebung von 2026 auf 2027 ist bereits passiert (Verordnung (EU) 2025/2203). Eine weitere Verschiebung ist derzeit nicht angekündigt. Wer sich darauf verlässt, riskiert den Stichtag-Stress — wer früher umstellt, hat nichts verloren: Die Doku wird ja sofort leichter, nicht erst 2027.

Quellen

Diese Seite ist eine praxisorientierte Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Stand:Juli 2026 — bei Änderungen der österreichischen Umsetzung wird sie aktualisiert.